Folgeprojekt der Herpetofauna:

Monitoring der Amphibien- und Reptilienarten und ihrer Lebensräume

Martin Schlüpmann

aus Rundbrief Nr. 16 - März 2000

Die Inhalte des hier vorgestellten Monitoringprojektes wurden erstmalig auf der Jahrestagung des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien im November 1999 in Mettmann von M. Schlüpmann vorgetragen. Die im Rundbrief abgedruckte Fassung ist eine gekürzte Fassung des Vortrages.

Inhalt

Einleitung

Artenmonitoring

Probeflächenmonitoring

Monitoring von Schutzprojekten/Lebensräumen

Danksagung

Einleitung

Auch wenn wir in den nächsten Jahren noch alle Hände voll mit der Herpetofauna zu tun haben, erscheint es wichtig sich rechtzeitig über mögliche Folgeprojekte Gedanken zu machen und sie auf breiter Basis zu diskutieren. Erste Gedanken und Anregungen wurden von M. Schlüpmann auf dem Jahrestreffen 1999 in Mettmann vorgetragen. Die wissenschaftliche Grundlagenarbeit, die von den Naturschutzverbänden kaum geleistet werden kann, soll auch weiterhin im Mittelpunkt der Tätigkeit des Arbeitskreises stehen. Die wichtigsten Aspekte werden hier in der gebotenen Kürze für alle Mitarbeiter des Arbeitskreises wiedergegeben. Anregungen und Kritik bitte an M. Schlüpmann, Hierseier Weg 18, 58119 Hagen, Email: 

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Die Fortschreibung der Kartierung von Nordrhein-Westfalen ist selbstverständlich. Hierin sehen wir aber nicht den Schwerpunkt unserer Arbeit in den nächsten Jahren. Dennoch streben wir an alle 5 Jahre die Kartierung fortzuschreiben.

Inhaltlich das wichtigste Folgeprojekt wird ein Monitoring der Herpetofauna sein. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die parallel in Angriff genommen werden sollen.

Artenmonitoring

Ein für den Arbeitskreis sehr zentraler Schwerpunkt soll das Monitoring ausgewählter Arten sein. Allgemeine Kriterien für die Auswahl sind:

  1. Arten bei denen Veränderungen des Bestandes (positiv wie negativ) angenommen werden (Arten der Roten Liste)

  2.  Arten bei denen Arealveränderungen angenommen werden (z. B. Wechselkröte)

  3.  Arten deren Bestandsentwicklung umstritten ist (z. B. Kreuzkröte, Geburtshelferkröte)

  4. Arten bei denen eine finanzielle Förderung zu erwarten ist (z. B. FFH-Anhang II-Arten: Gelbbauchunke, Kammolch).

Beim Artenmonitoring werden ein flächendeckendes Monitoring und ein solches auf Probeflächen unterschieden.

Das flächendeckende Monitoring kann nur bei wenigen Arten realisiert werden,

  1. die sehr selten,

  2. sehr stark gefährdet (Rote Liste Kategorie 1, z. T. auch 2) sind und/oder

  3. Arten solchen die nur eine begrenzte Verbreitung haben (z. B. Springfrosch)

Ein Artenmonitoring auf größeren Probeflächen ist für nahezu alle Arten denkbar, aber wohl kaum durchführbar. Die o. g. Kriterien a-d eignen sich aber für eine Auswahl. Für die jeweiligen Arten könnten kleinere Arbeitsgruppen die Tätigkeiten steuern.

Im folgenden wird eine Auswahl von Arten genannt, für die eventuell ein solches Monitoring in Frage kommt:

Arten Kriterien (s. o.) Art des Monitorings
1 Kammolch (c, d) Probeflächen
2 Gelbbauchunke (a, b, d, e, f) flächendeckend
3 Geburtshelferkröte (a, c, d) Probeflächen
4 Knoblauchkröte (a, b, c) Probeflächen
5 Laubfrosch (a, b, c, d) flächendeckend
6 Wechselkröte (a, b, c, g, d) Probeflächen
7 Kreuzkröte (a, c, d) Probeflächen
8 Moorfrosch (a, b, e, f, g, d) flächendeckend
9 Springfrosch (c, g) Probeflächen
10 Grasfrosch (a, c) Probeflächen
11 Seefrosch (a, b, c) Probeflächen
12 Kleiner Wasserfrosch (a, b, c, d) Probeflächen
13 Zauneidechse (a, c, d) Probeflächen
14 Ringelnatter (a, c) Probeflächen
15 Schlingnatter (b, c, d, e) Probeflächen
16 Kreuzotter (a, b, e, f, g) flächendeckend

Probeflächen-Monitoring

Um Bestandsänderungen bei anderen Arten nicht zu versäumen, aber auch um allen Mitarbeitern Möglichkeiten zu bieten, sich einzubringen, soll für in ausgewählten Gebieten für alle Arten ein Monitoring durchgeführt werden. Als Auswahlkriterien der Probeflächen dienen:

a)     Abdeckung der wichtigsten Natur- und Kulturräume

b)     Gewährleistung einer längerfristigen Betreuung durch erfahrene Mitarbeiter oder Arbeitsgruppen

c)     Eventuelle Einbindung in bestehende oder geplante Monitoringprojekte

Im Folgenden eine Übersicht über die mögliche Probeflächenzahl in Nordrhein-Westfalen.

Mindestprogramm

Größe bis 25 km² Größe 100 km²

Eifel

4

1

Bergisches Land

4

1

Sauer- und Siegerland

4

1

Rothaargebirge

4

1

Weserbergland

4

1

Niederrheinische Bucht

4

1

Niederrhein

4

1

Münsterland

4

1

Westfälisches Tiefland

4

1

Monitoring von Schutzprojekten/Lebensräumen

Neben dem Arten- und Probeflächen-Monitoring wird weiterhin ein Monitoring von Schutzprojekten und Lebensräumen anzustreben sein, z. B.

1.     Amphibienschutzanlagen

2.     Gewässerneuanlagen

3.     Pflegemaßnahmen in Reptilien-Lebensräumen

4.     Abgrabungen (Auswahl)

Danksagung

Arno Geiger sei für seine Anregungen und Diskussionsbeiträge herzlich gedankt.

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