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Rote
Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Kriechtiere (Reptilia) und
Lurche (Amphibia)
-
3. Fassung -
Martin
Schlüpmann
&
Arno Geiger
letzte
Aktualisierung:
30.01.2012

nach:
Schlüpmann,
M. & A. Geiger (1999): Rote Liste der gefährdeten Kriechtiere
(Reptilia) und Lurche (Amphibia) in Nordrhein-Westfalen. In Landesanstalt
für Ökologie, Bodenordnung u. Forsten/Landesamt f. Agrarordnung
Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und
Tiere in Nordrhein-Westfalen. – LÖBF-Schriftenreihe, Recklinghausen 17:
375-404.
Seit Erscheinen der zweiten
Fassung der Roten Liste für NRW (Feldmann &
Geiger 1986) sind jetzt
mehr als 10 Jahre vergangen. Der damaligen Roten Liste ging die
Bearbeitung der beiden Landesteil-Herpetofaunen voraus (Westfalen: Feldmann 1981; nördliches Rheinland:
Geiger & Niekisch 1983), die
erste Übersichten über Verbreitung und Bestand der Herpetofauna des
Landes und damit eine wesentliche Grundlage der Roten Liste schufen. Der
Wissenstand über viele heimische Arten und Teilgebiete hat sich dabei
seit Erscheinen der Herpetofaunen deutlich vermehrt. Es ist hier nicht möglich
diesen Wissenszuwachs umfassend zu dokumentieren – dies ist bereits in
der Übersicht von Schlüpmann et al. (1995) erfolgt. Hervorzuheben ist:
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Speziell die Ballungsräume
an Rhein und Ruhr, seinerzeit eher stiefmütterlich behandelt, wurden
intensiv bearbeitet. Das Ruhrgebiet ist mittlerweile fast flächendeckend
auf Basis von 1 km²-Gauß-Krüger-Rastern kartiert (Sell
& Sell
1977, Thiesmeier 1984, Klewen 1988,
Kordges et al. 1989, Hamann &
Uthoff 1994, verschiedene unveröff. Arbeiten). Diese
Informationsdichte übertrifft vermutlich alle anderen Regionen in
Europa. Auch Wuppertal (Schall et al. 1984, 1985), Schwelm
(Kronshage
& Hildmann 1988, Kronshage 1994), Köln
(Mittmann & Simon
1991), Hagen (Reptilien: Arbeitsgemeinschaft Amphibien und Reptilien
Hagen 1983, Amphibien: z. T. unveröff.), Bonn (Amphibien: Dalbeck et
al. 1997) und die Stadt Stolberg (Schütz
& Wittig 1994) sind
entsprechend bearbeitet.
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In den ländlichen Regionen
dagegen war der Wissenszuwachs im Vergleich eher lückenhaft. Immerhin
sind in der Zwischenzeit Faunen bzw. Kartierungen erarbeitet und
teilweise publiziert worden, z. B. für den Kreis Soest (Loske &
Rinsche 1985), die Städte Lüdenscheid (Amphibien:
Hering 1984), Höxter (Volpers &
Mitzka 1986), die Stadt Werl (Amphibien:
Krismann & Krismann 1990), den Hochsauerlandkreis
(Korn 1991), den Kreis
Steinfurt (Glandt et al. 1995), den Rhein-Sieg-Kreis (Amphibien:
Dalbeck et al. 1997), die Gemeinde Much
(Blosat 1997). Dazu kommen
verschiedene unveröffentlichte Kartierungen (vgl. Schlüpmann et al.
1995).
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Für einzelne Arten konnte
unser Wissen enorm erweitert werden, das gilt z. B. für die Wechselkröte
und den Laubfrosch, deren Bestände seitens der LÖBF auf der
Grundlage von Werkverträgen untersucht werden konnten (vgl. Schlüpmann
et al. 1995).
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Zahlreiche Initiativen im
ganzen Land erfassen bei Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen die
Bestände der zum Laichgewässer anwandernden Lurche, speziell der
Erdkröte. Registriert sind bislang 365 solcher Initiativen (K. Fischer 1995, unveröff.), die i. d. R. durch ehrenamtliche Naturschützer
durchgeführt werden.
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Populationsstudien zu
vielen Arten, darunter Feuersalamander, Kammolch, Geburtshelferkröte,
Gelbbauchunke, Erdkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte, Moorfrosch,
Springfrosch, Grasfrosch, Mauereidechse und Ringelnatter haben unser
Wissen über die Lebensweise einzelner Arten deutlich vermehrt. Nicht
alle diese Arbeiten sind bislang veröffentlicht (vgl. Bibliographie:
Schlüpmann et al. 1995).
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1993 hat der Arbeitskreis
Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalen als Projektgruppe der
Arbeitsgemeinschaft für biologisch-ökologische Landeserforschung e.
V. (ABÖL) mit Unterstützung der LÖBF eine systematische
Neukartierung der Herpetofauna – erstmals landesweit – begonnen
(Arbeitskreis Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalen 1993 a, b).
Teilergebnisse sind bereits veröffentlicht (Kronshage et al. 1994,
Geiger et al. 1994, Schlüpmann 1996,
Geiger 1997). Aktualisiertes
Kartenmaterial unseres Arbeitskreises mit Stand Nov. 1995, Nov. 1996
und Nov. 1997 liegt vor.
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Der enorme Wissenszuwachs
ermöglicht eine sicherere Einschätzung der aktuellen Bestände vieler
Arten, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass für die wenigsten
Arten Trends nachweisbar sind. Allenfalls für einzelne Populationen
lassen sich solche Bestandsänderungen heute tatsächlich nachweisen. Sie
sind aber selten repräsentativ für einen größeren Raum.
Auch die dritte Rote Liste
wird demnach den Charakter einer gutachterlichen Experteneinschätzung
behalten, wobei wir uns bemüht haben, das Wissen zahlreicher Faunisten
aus allen Landesteilen einzubeziehen.
Diskussionsbedarf gab es im
Verlaufe der Bearbeitung vor allem bei folgenden Arten: Zauneidechse,
Mauereidechse Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte, Moorfrosch,
Springfrosch, und Wasserfrosch-Komplex,. Schwer einzustufen sind weiterhin
die heimlichen Arten insbesondere die Knoblauchkröte und die
Schlingnatter. Völlig unzureichend untersucht sind nach wie vor die
Verbreitung und der Bestand autochthoner Arten des Wasserfrosch-Komplexes,
obwohl die Untersuchungen von Schröer (1997) in Westfalen ein deutlichen
Fortschritt erbracht haben.
Die missverständliche
Kategorie 4 („potentiell gefährdet“) – 1986 für Feuersalamander im
Tiefland und Zauneidechse im Bergland verwendet – ist endgültig
entfallen. Neu wird die Kategorie R von „rare“ (= durch extreme
Seltenheit gefährdet, z. B. aus biogeographischen Gründen) eingeführt,
wenn eine Art zwar extrem selten oder nur sehr lokal vorkommt, aber kein
merklicher Rückgang, bzw. keine Bedrohung feststellbar ist. Andererseits
kann die Art im Gebiet aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhersehbare
menschliche Einwirkungen schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert
werden (Schnittler et al. 1994). Hierdurch kann sich dann der Status sehr
rasch zu den Kategorien 3, 2, 1 oder 0 hin verändern. Insbesondere gilt
dies für Arten, die in bestimmten Landschaften ihre natürliche
Verbreitungsgrenze erreichen oder dort von Natur aus selten sind
(Feuersalamander, Fadenmolch und Geburtshelferkröte im Tiefland,
Mauereidechse und Springfrosch im südlichen Rheinland).
Neu aufgenommen wurde auch
die Kategorie „V“ für Vorwarnliste. Sie fand bei solchen Arten
Anwendung, die nach derzeitiger Kenntnis noch nicht gefährdet sind, die
aber zumindest in größeren Bereichen des Landes abnehmen (z. B.
Geburtshelferkröte, Seefrosch) und deren Bestände von daher genauer
verfolgt werden sollten.
Schließlich ist die
Kategorie „D“ für den Seefrosch im Süderbergland und der Eifel
verwendet worden, da uns ein autochthones Vorkommen, abgesehen von den
Randlagen im Rhein- und Ruhrtal fraglich scheint.
Die alte Gliederung der 6
Großlandschaften wurde beibehalten (vgl. hierzu die 2. Fassung der Roten
Liste von 1986). Abweichend dazu wurde der Kottenforst nun der
Niederrheinischen Bucht zugeordnet. Erstmals ist auch eine weitere Ebene
vorgesehen, die den Ballungsraum des Ruhrgebietes gesondert ausweist. Sie
ist als azonal die Großlandschaften I, II und VI überlagernde
Landschaftseinheit herausgeschnitten um umfasst den Kern des Ruhrgebietes.
Deshalb wird sie in unserer Liste auch separat gewertet. Die anderen
Ballungsräume bleiben unberücksichtigt.
Die Tabelle 1 enthält alle
in Nordrhein-Westfalen autochthon vorkommenden Amphibien- und
Reptilienarten (zzgl. der wohl nicht heimischen Emys orbicularis).
In Nordrhein-Westfalen sind 7 Reptilienarten autochthon nachgewiesen. Lacerta
bilineata, die möglicherweise ebenfalls zum Arteninventar unseres
Landes zählt (s. u.), bleibt in allen Tabellen zunächst noch unberücksichtigt.
An Amphibien sind 17 Arten und als besondere systematische Kategorie 1
Klepton mit Hybridcharakter (R. kl. esculenta) nachgewiesen
(vgl. z. B. Günther 1996).

Die weiteren, sehr ausführlichen Erläuterungen sind nur in der
gedruckten Form zu finden.
Wer
die gesamte Rote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten unseres
Landes haben möchte, kann sie aber bei der Werkstatt Förderturm,
Hubertusstraße 35b, 45657 Recklinghausen (Fax 02361/186182) bestellen
(Preis 49,80 DM +
Versandkosten).
Die Rote Liste der
Pflanzen und Tiere von Nordrhein-Westfalen (auch der Kriechtiere und
Lurche) ist auf der LÖBF-Homepage online
(pdf-Dateien) verfügbar.

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